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Auszug aus dem Jahresfinanzbericht 2010 DocCheck AG „Bericht zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB“

„Bericht zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Börsennotierte Aktiengesellschaften haben über die Corporate Governance und die Unternehmensführungspraktiken in einer sogenannten „Erklärung zur Unternehmensführung“ zu informieren (§ 298a HGB). Die Erklärung ist dabei entweder in einem gesonderten Teil des Lageberichts aufzunehmen oder auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen. Die DocCheck AG veröffentlicht die Erklärung zur Unternehmensführung auf ihrer Internetseite (...)“



Die Unternehmensführung der DocCheck AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz sowie durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. 



Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt die DocCheck AG einer strikten personelle Trennung zwischen dem Vorstand als geschäftsführendes Organ und dem Aufsichtsrat als überwachendes Organ. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten -  eng zusammen.


Der Vorstand der DocCheck AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Nähere Angaben zu den Vorstandsmitgliedern, insbesondere ihre Ressortverantwortlichkeiten finden Sie hier. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die DocCheck AG wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Compliance. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.
 


Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Der Aufsichtsrat wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die DocCheck AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Weitere Einzelheiten zur konkreten Arbeit des Aufsichtsrats können dem aktuellen Jahresfinanzbericht entnehmen. Den Jahresfinanzbericht 2010 finden Sie hier.


Bezüglich der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf den Vergütungsbericht im gesondertes Kapitel des Lageberichts.



Die Aktionäre der DocCheck AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme.


Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der DocCheck AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite der DocCheck AG zur Verfügung gestellt. 

Einzelheiten zum Risikomanagement der DocCheck AG sind in einem gesonderten Kapitel des Lageberichts dargestellt. Hierin ist der gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten.



Die DocCheck AG sieht in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher nach pflichtgemäßer Prüfung die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der DocCheck AG dauerhaft zugänglich gemacht.



Köln, im April 2011


DocCheck Aktiengesellschaft


Der Vorstand

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