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Entsprechenserklärung vom 07.12.2010

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DocCheck AG zu der Empfehlung der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 Aktiengesetz

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DocCheck AG erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der derzeit aktuellen Fassung vom 26. Mai 2010 bis auf die nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wird. Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen regelmäßig, ob in Zukunft weitere Empfehlungen und Anregungen des Kodex auf die DocCheck AG anwendbar sind.

2 Aktionäre und Hauptversammlung
2.2 Hauptversammlung
2.2.2 Bezugsrecht bei Aktienausgabe
Die DocCheck AG sichert ihren Aktionären grundsätzlich ein ihrem Anteil entsprechendes Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien zu. Laut Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2010 kann das Bezugsrecht im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss des Bezugsrechts liegt auch im unmittelbaren Interesse der Aktionäre, da hierdurch eine verstärkte Nutzung des Kapitalmarkts ermöglicht und die Gesellschaft in den Stand gesetzt wird, im Zuge ihrer Expansion weitere Unternehmensbeteiligungen im Tausch gegen eigene Aktien zu erwerben und hierdurch die eigene Liquidität zu schonen.

3 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3.8 Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung, Absatz 2, Abschluss einer D & O-Versicherung
Die Gesellschaft hatte bisher eine D & O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. In Anlehnung an § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG greift zum 1. Juli 2010 eine Selbstbehaltsregelung in Anwendbarkeit des VorstAG (§ 23 EGAktG) für die Vorstände der Gesellschaft. Ein Selbstbehalt für Aufsichtsräte ist nach Auffassung des Vorstands nicht dazu geeignet die Qualität der Tätigkeit von Aufsichtsräten nachhaltig zu beeinflussen.

4 Vorstand
4.2 Zusammensetzung und Vergütung
4.2.3 Zusammensetzung der Vorstandsbezüge, Satz 3 und 4
Die Vergütungen der Vorstände der DocCheck AG erhalten derzeit keine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung, da alle Vorstände wesentlich an der DocCheck AG beziehungsweise an Tochtergesellschaften beteiligt sind. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass diese Beteiligungen eine ausreichende langfristige Anreizwirkung schaffen.
4.2.4 Offenlegung im Corporate Governance Bericht, Satz 1
Die Gesellschaft veröffentlicht die Vergütung der Vorstandsmitglieder, ebenso wie die der Aufsichtsratsmitglieder, bereits seit Einführung des Corporate Governance Berichts 2002 in ihren Halbjahres- und Geschäftsberichten.

5 Aufsichtsrat
5.3 Bildung von Ausschüssen Erläuterung der DocCheck AG zu 5.3 und allen weiteren Punkten, die die Bildung von Ausschüssen betreffen
Dieser Punkt dient der Förderung einer effizienteren Aufsichtsratstätigkeit. Der Aufsichtsrat der DocCheck AG besteht aus nur drei Mitgliedern und ist auch nur in dieser Größe beschlussfähig. Daher ist für die DocCheck AG eine Ausschussbildung nicht sinnvoll.
5.4. Zusammensetzung und Vergütung
5.4.7 Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht
Die Gesellschaft veröffentlicht die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, ebenso wie die der Vorstandsmitglieder, bereits seit Einführung des Corporate Governance Berichts 2002 in ihrem Geschäftsbericht.

6 Transparenz
6.6 Veröffentlichung von Erwerb oder Veräußerung von Aktien durch Organe und Insider (Directors Dealing) sowie Angabe von Aktienbesitz im Corporate Governance Bericht
Die Gesellschaft veröffentlicht alle Angaben zum Directors Dealing auf ihrer Website und meldet diese der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Angaben zum Aktienbesitz der Organe der Gesellschaft sind im Halbjahresbericht- und Geschäftsbericht veröffentlicht. Auf eine zusätzliche Angabe im Corporate Governance Bericht wird deshalb verzichtet.

7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1 Rechnungslegung
7.1.3 Angaben über Aktienoptionsprogramme im Corporate Governance Bericht
Die Gesellschaft veröffentlicht alle Angaben über Aktienoptionsprogramme im Halbjahres- und Geschäftsbericht. Auf eine zusätzliche Angabe im Corporate Governance Bericht wird deshalb verzichtet.


Vorstand und Aufsichtsrat der DocCheck AG
Köln, 7. Dezember 2010

        



Gez. für den Vorstand                            Gez. für den Aufsichtsrat
Dr. Frank Antwerpes                            Michael Thiess
Vorstandsvorsitzender                            Aufsichtsratsvorsitzender

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